Kartellrecht gehört zu den Pflichtwahlfächern des Schwerpunktbereichs "Wirtschaftsrechtsberatung". Studierende haben hier Gelegenheit, die nach StuPrO vorgesehene Klausur und die Examenshausarbeit zu schreiben. In der Praxis ist Kartellrecht typischerweise Arbeitsfeld großer metropolitaner Wirtschaftskanzleien, staatlicher Wirtschaftsbehörden wie namentlich des Bundeskartellamts, der Landeskartellbehörden und der Wirtschaftsministerien, last but not least der Generaldirektion Wettbewerb der EG-Kommission und schließlich auch der auf Bundes- und Gemeinschaftsebene tätigen Wirtschaftsverbände und ihrer rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Arbeitsstellen und Institute.
Kartellrecht soll gewährleisten, daß in der Marktwirtschaft der Wettbewerb von Unternehmen nicht ausgeschaltet, verfälscht oder verhindert werden kann. Weil unverfälschter Wettbewerb als grundlegendes Ordnungsprinzip des Marktwirtschaftssystems gilt, wird die marktwirtschaftliche Ordnung Deutschlands gleich von zwei "Kartellrechten" beherrscht, zum einen vom nationalen Kartellrecht, das in der Bundesrepublik im gerade noch rasch vor der Bundestagswahl novellierten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seine Grundlage hat, und dem Europäischen Kartellrecht, dessen primäre Grundlage die sog. Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages, im wesentlichen und in erster Linie die Art. 81 und 82 EV sind, zu dem aber in bis in die jüngste Zeit gewaltig gewachsenem Umfang auch sekundäres Gemeinschaftsrecht in Gestalt von Verordnungen und ergänzenden "Leitlinien" gekommen ist. Die Veranstaltung wird zuerst in die ökonomische und juristische Begriffswelt des Kartellrechts einführen und dann nach einem rechtsvergleichende Aspekte einbeziehenden Überblick über die einschlägigen Rechtsgrundlagen die Hauptregelungsfelder des Kartellrechts, nämlich Wettbewerbsbeschränkungen durch Vertrag und Verhaltenskonzertierung, Marktmachtmißbrauch, Fusionskontrolle, Rechtsbehelfe, Institutionen und Verfahren der Kartellrechtsanwendung abhandeln.
Die Literatur, die wegen der sich überstürzenden Novellierungen im Kartellrecht derzeit meist noch nicht auf dem neusten Stand ist, wird zu Beginn der Vorlesung besprochen. Unabdingbar sind die aktuellen Gesetzes- und Verordnungstexte, ggf. abrufbar auf der Website des Lehrstuhls.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Fr | 10-12 | V2-200 | 17.10.2005-10.02.2006 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Handels/GesellschR; Profil:IndMng | Wahlpflicht | 5. 6. | 2 | scheinfähig Teilnahme HS |
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 2: Wirtschaftsrechtsberat.; EG UnternR | Wahlpflicht | HS |