Die Vorlesung soll die Grundlagen des Internationalen Privatrechts vermitteln. Als Rechtsquelle dient vor allem das EGBGB. Der Aufbau sowie die Funktionsweise von Kollisionsnormen werden ebenso erläutert wie Begriffe der "Qualifikation", "Transposition" und "Substitution". Dahinter verbergen sich spannende Fragestellungen: Wie ist etwa die "Morgengabe" (Brautgeld nach islamischem Recht) kollisionsrechtlich einzuordnen, wie soll mit einer italienischen Autohypothek verfahren werden und kann ein ausländischer Notar die Auflassung nach § 925 Abs. 1 S. 2 BGB entgegennehmen? Erörtert wird ferner der Notanker des ordre public, der etwa Bedeutung erlangt, wenn nach amerikanischem Recht Strafschadensersatz (punitive damages) in Millionenhöhe geltend gemacht wird.
Literaturhinweise erfolgen in der Vorlesung.
Pflichtfach im Hauptstudium nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 e) StudPrO 2003. Es besteht die Möglichkeit, eine Aufsichtsarbeit nach § 20 Abs. 4 StudPrO 2003 zu schreiben. Voraussetzung ist eine Anmeldung nach § 21 Abs. 3 StudPrO 2003 beim Prüfungsausschuss.
Wichtiger Hinweis für Studierende, die sich für die Wahl des Schwerpunktbereichs 3 - Internationaler Handelsverkehr interessieren: Diese Veranstaltung sollte vor dem Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums besucht werden.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
|---|
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
| Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | WFG 8 Int. Privatrecht | Wahl | ||||
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul PrivR E | Pflicht | 5. 6. | HS |