Europarecht (Mayer):
Der europarechtliche Teil des Repetitoriums im Öffentlichen Recht (ab 2.4.) hat die Bezüge des Europarechts zum öffentlichen Recht, wie sie Gegenstand der Examensprüfung sein können, zum Gegenstand.
Literatur:
Ahlt, Michael / Deisenhofer, Thomas: Europarecht, 2003
Streinz, Rudolf: Europarecht, 2005
Nähere Angaben zu Beginn der Veranstaltung.
Staatsorganisationsrecht; Grundrechte (Hellermann):
Der staatsrechtliche Teil des Repetitoriums im Öffentlichen Recht hat im Staatsorganisationsrecht die grundlegenden Verfassungsprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundestag, Republik) sowie das Recht der Organisation des Staates und des Handelns seiner Organe, hinsichtlich der Grundrechte die allgemeinen Grundrechtslehren und die Einzelgrundrechte zum Gegenstand. Es werden - auf der Grundlage einer knappen Wiederholung von Basiswissen - vornehmlich in Fallbesprechungen aktuelle, examensrelevante staatsrechtliche Probleme unter Einbeziehung verfassungsprozessualer Fragen behandelt.
Literartur:
Ipsen, Staatsrecht I, 18. Auf.. 2006, und Staatsrecht II, 9. Aufl. 2006, Pieroth/Schlink, Staatsrecht II - Grundrechte, 22. Aufl. 2006. Nähere Angaben zu Beginn der Veranstaltung.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Repetitorium; Examin | 7. 8. |