Das Familienrecht ist im Wesentlichen im vierten Buch des BGB kodifiziert. Nach einem kurzen Überblick über das Rechtsgebiet liegt der Schwerpunkt im Eherecht. Dieses wird unterteilt in Eheschließung, Rechtswirkung der bestehenden Ehe (vor allem vermögensrechtliche Auswirkungen des gesetzlichen Güterstandes) und Eheauflösung. Danach folgen die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern. Die Vorlesung behandelt über die klassische Ehe hinaus auch das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Im zweiten Teil befasst sich die Vorlesung mit dem Erbrecht und behandelt etwa Grundbegriffe, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Grundzüge des Pflichtteilsrechts, Errichtung, Auslegung und Anfechtung von Testamenten, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbschein, Erbenhaftung, Erbengemeinschaft. Im Vordergrund stehen soll dabei vor allem die Verzahnung des Erbrechts mit den anderen Büchern des BGB, wie sie im 1. Staatsexamen regelmäßig geprüft wird.
Literaturempfehlungen erfolgen in der Vorlesung.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
| Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Profil:SoziPäd; Fam/ErbR | Wahlpflicht | 5. 6. | HS | |
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul PrivR B | Pflicht | 3. 4. | GS | ||
| Studieren ab 50 |