Zu Beginn des Studiums steht die Begründung eines Schuldverhältnisses durch Vertrag (Rechtsgeschäft) im Vordergrund. Schuldverhältnisse können aber auch ohne Vertrag kraft Gesetzes entstehen. Beispiel ist eine unerlaubte Handlung, die zu Schadensersatzansprüchen des Geschädigten gegen den Schädiger führen kann. Diese Veranstaltung stellt die einschlägigen Institute dar. Das sind neben der unerlaubten Handlung (§§ 823 ff. BGB) die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) und die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB).
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Profil:SoziPäd; Fam/ErbR | Wahlpflicht | 5. 6. | HS | |
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul PrivR B | Pflicht | 3. | GS | ||
Studieren ab 50 |