In der Lehrveranstaltung „Fehlurteile im Strafverfahren II – Praxis“ geht es um die Untersuchung von rechtskräftigen Strafurteilen auf etwaige Fehler sowie um die Bearbeitung konkreter Wiederaufnahmeverfahren. Die Lehrveranstaltung knüpft dabei an die Vorlesung „Fehlurteile im Strafverfahren I – Theorie“ aus dem Sommersemester 2021 an. Schon im letzten Semester (WS 2021/22) hat sich eine Gruppe von Studierenden zusammengefunden und es wurde damit begonnen, einen ersten konkreten Fall zu bearbeiten.
In diesem Semester soll die Arbeit an dem begonnenen Wiederaufnahmefall fortgesetzt werden; zusätzlich werden neue Fälle aufgegriffen und ggf. konkret bearbeitet. Die Lehrveranstaltung findet je nach Bedarf (in Abhängigkeit von den Fortschritten bei der Fallbearbeitung) in Präsenz statt. Die Einladungen zu den jeweiligen Terminen erfolgt per E-Mail-Verteiler.
Kontakte mit Praktikern und Strafgefangenen – sofern die Corona-Regeln dies gestatten – sind vorgesehen. Die Veranstaltung bildet die dritte Säule der studentischen Rechtsberatung an der Universität Bielefeld (neben der Rechtsberatung im Zivilrecht sowie der Refugee Law Clinic).
Am Seminar können auch neue Studierende teilnehmen, sofern strafprozessuale Kenntnisse vorhanden sind und die Bereitschaft besteht, in einer Arbeitsgruppe an praktischen Fällen mitzuarbeiten. Interessierte tragen sich bitte im eKVV ein oder wenden sich per E-Mail an den Lehrveranstalter (Prof. Barton).
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | StrafR; SPB 8 - Bereich 3 | Wahlpflicht | 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. |