Kaum ein Teilgebiet des Verwaltungsrechts ist so stark durch verfassungsrechtliche Vorgaben geprägt wie das Versammlungsrecht. Klimaschutz-Proteste, Friedensdemonstrationen und Corona-Spaziergänge zeigen, dass die Bedeutung des Rechts, sich frei zu versammeln, trotz aller medialer Veränderungen der letzten Jahrzehnte nach wie vor ungebrochen ist. Fast vierzig Jahre nachdem das BVerfG in seinem Brokdorf-Beschluss (BVerfGE 69, 315) dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit seine wesentliche Gestalt verliehen hat, sind jedoch zahlreiche Fragen ungeklärt und weitere Probleme hinzugetreten: Die freie Wahl von Versammlungsort und -zeit, der Einbezug von infrastrukturellen Einrichtungen in den Schutzbereich des Grundrechts oder das Verhältnis von Versammlungsfreiheit und Infektionsschutz sind nur einige Themen, mit denen sich die Verwaltungsgerichte in den letzten Jahren zu beschäftigen hatten. Nicht zuletzt ist für das Land NRW am Beginn des Jahres ein neues Versammlungsgesetz in Kraft getreten, das schon während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens erhebliche Kritik auf sich gezogen hat. All dies macht es lohnenswert, sich mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und dem Versammlungsrecht vertieft auseinanderzusetzen.
In dem Seminar wird es sowohl die Möglichkeit geben, eine Hausarbeit für den SPB 10 nach § 54 I StudPrO 2020 anzufertigen als auch eine öffentlich-rechtliche Seminararbeit für die Zwischenprüfung nach § 41 I Nr. 1 S. 3 StudPrO.
Insgesamt sind zwölf Plätze zu vergeben. Sollten mehr Interessent*innen als Plätze vorhanden sein, werden die Plätze vorrangig an Interessent*innen aus dem Schwerpunktbereich zugewiesen. Im Übrigen entscheidet das Los.
Die Ausgabe der Hausarbeiten für den SPB 10 erfolgt zentral durch das Prüfungsamts am 18. Juli 2022. Die Themenvergabe erfolgt per Losentscheid.
Die Ausgabe der Seminararbeiten, die im Rahmen der Zwischenprüfung anzufertigen sind, erfolgt nach § 44 I StudPrO in der auf die Veranstaltung folgenden vorlesungsfreien Zeit für eine Dauer von acht Wochen. Die Bearbeitung ist auf vier Wochen ausgelegt. Die Seminararbeit für die Zwischenprüfung kann auch im Laufe des Semesters geschrieben werden. Am 07. und 08. Juli 2022 wird eine Blockveranstaltung stattfinden, bei der die Teilnehmenden ihre Themen im Rahmen eines ca. fünfzehnminütigen Vortrags mit anschließender Diskussion vorstellen.
Ich werde am Mi., den 6. April 2022, um 14:30 Uhr eine Vorbesprechung für das Seminar anbieten. Der Raum hierfür wird noch gesondert bekannt gegeben werden.
Anschließend haben Sie bis zum 30. Mai 2022 Zeit um sich für das Seminar anzumelden. Bitte senden Sie dafür eine E-Mail an Frau Bergmann unter lehrstuhl.gusy@uni-bielefeld.de
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
---|
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | ÖffR; SPB 10 - Bereich 1; SPB 10 - Bereich 2; Schlüsselqualifikation | Wahl | 4. 5. 6. 7. 8. |