Zivilrechtliches Seminar mit folgenden Themen:
1. Die culpa in contrahendo im Kollisionsrecht und im internationalen und europäischen Zi-vilprozessrecht
2. Vom Senatus Consultum Velleianum zur Verbraucherbürgschaft – Interzessionskontrolle im römischen und heutigen Recht
3. Die Selbstvornahme des Käufers
4. Die Vorgeschichte der Regelung der Gesellschaft im BGB
5. Der neue § 899 a BGB
6. Grundlose Vorenthaltung und Bereicherung im römischen Recht
7. Aufwendungen und Erträge bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung gegensei-tiger Verträge
8. Das Bereicherungsrecht bei Werner Flume (1908-2009)
9. Gutgläubiger Mobiliarerwerb als „sofortige Ersitzung“? (Stagl, AcP 211 (2011), 530 ff.)
10. Der neue § 1192 Abs. 1 a BGB
11. Antrittserwerb oder Anfallserwerb?
12. Ausgleichung und Anrechnung im Pflichtteilsrecht
Eine Vorbesprechung findet statt am 16. Oktober 2012 von 16 - 18 Uhr in Raum T 8-150. Die verbindliche Übernahme eines Themas erfolgt ab 9.10.2012 in meiner Sprechstunde (Dienstag 10.15 -11 Uhr in T 8-132). Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist für alle Seminarteilnehmer verbindlich. Das Seminar findet als Blockseminar statt. Der Ort wird noch bekanntgegeben.
Nach Absprache kann die häusliche Teilprüfung im Hauptstudium gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 2 StudPrO („großer Hausarbeitsschein“) abgelegt oder ein Seminarschein als Leistungsnachweis gemäß §§ 28 Abs. 2 Nr. 3, 20 Abs. 1 Nr. 4 StudPrO (großer Grundlagenschein) erworben werden.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
|---|---|---|---|---|---|
| einmalig | Di | 16-18 | T8-150 | 16.10.2012 | Vorbesprechung |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Grundlagenschein gr. | Wahl | 5. 6. 7. | HS |
Nach Absprache kann die häusliche Teilprüfung im Hauptstudium gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 2 StudPrO („großer Hausarbeitsschein“) abgelegt oder ein Seminarschein als Leistungsnachweis gemäß §§ 28 Abs. 2 Nr. 3, 20 Abs. 1 Nr. 4 StudPrO (großer Grundlagenschein) erworben werden.