Die Lehrveranstaltung „Fehlurteile im Strafverfahren II – Praxis“ knüpft an die Vorlesung „Fehlurteile im Strafverfahren I – Grundlagen“ aus dem Sommersemester 2021 an. Nachdem im letzten Semester die Themen „Fehlurteile“ sowie „Wiederaufnahme des Strafverfahrens“ allgemein und primär theoretisch betrachtet wurden, geht es in diesem Semester um konkrete Fehlurteile und Wiederaufnahmeverfahren. Studierende, die im letzten Semester an der Vorlesung „Fehlurteile im Strafverfahren !“ teilgenommen haben, bearbeiten nunmehr im Team konkrete Fälle. Kontakte mit Praktikern und Strafgefangenen sind vorgesehen. Die Veranstaltung bildet die dritte Säule der studentischen Rechtsberatung an der Universität Bielefeld (neben der Rechtsberatung im Zivilrecht sowie der Refugee Law Clinic).
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | StrafR | Wahlpflicht | 5. 6. 7. 8. |
Zu dieser Veranstaltung existiert ein Lernraum im E-Learning System. Lehrende können dort Materialien zu dieser Lehrveranstaltung bereitstellen: