In der Vorlesung wird zum einen das Recht der Verteidigung behandelt. Vertieft werden die zentralen strafprozessualen Normen (§§ 137 ff. StPO), die Rechte und Pflichten des Verteidigers sowie dessen prozessuale Stellung. Es werden zum anderen soziologische, psychologische, historische und gesellschaftspolitische Aspekte der Verteidigung thematisiert. Die Vorlesung wird ergänzt durch die von Herrn Neuhaus angebotene Vorlesung „Recht und Praxis der Strafverteidigung“.
Barton, Einführung in die Strafverteidigung, 2007
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
---|
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | SPB 8: Wahl; SPB 9: Strafverf./-verteid. | Wahlpflicht | 7. | HS |