Die Veranstaltung soll an zahlreichen praktischen Beispielen den Vorgang der Rechtsanwendung deutlich machen und einüben. Sie möchte dabei die nach der juristischen Methodenlehre zu beachtenden Regeln und Kriterien auf ihre Tragfähigkeit hin überprüfen. Auf diesem Wege soll versucht werden, Selbstvergewisserung über die juristische Arbeitsweise mit praktischem Handeln zu verbinden.
In der Veranstaltung kann der sog. große Grundlagenschein (§ 28 Abs. 2 Nr. 3 StudPrO) im Wege einer Hausarbeit erworben werden.
Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, 2. Aufl., Wien 1991
Bydlinski, Grundzüge der juristischen Methodenlehre, Wien 2005
Engisch, Einführung in das juristische Denken, 11. Aufl., Stuttgart 2010
Kramer, Juristische Methodenlehre, 3. Aufl. Basel 2010
Müller, Juristische Methodik, 10. Aufl., Berlin 2009
Zippelius, Juristische Methodenlehre, München 10. Aufl. 2006
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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29-M5RM Grundlagen des deutschen Rechts | Veranstaltung zu Methoden und Grundlagen | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Recht und Management / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | 29-M5RM | Wahlpflicht | 4. | 2 | ||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Meth/Grund B; Grundlagenschein gr. | Wahlpflicht | 5. 6. | HS |