291121 Der Religionsunterricht in der öffentlichen Schule - auch künftig eine gemeinsame Angelegenheit von Staat und Religionsgemeinschaft? (BS) (WiSe 2006/2007)

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Der Religionsunterricht in der öffentlichen Schule - auch künftig eine gemeinsame Angelegenheit von Staat und Religionsgemeinschaft?

Der Religionsunterricht ist als einziges schulisches Lehrfach im Grundgesetz verankert. In den letzten Jahren hat das Schulfach an Brisanz gewonnen. Aber auch bereits in den sechziger Jahren befand sich der Religionsunterricht wegen steigender Abmeldezahlen in einer Krise. Dies hatte in der Religionspädagogik eine intensive Diskussion über Fragen einer Reform des traditionellen konfessionsorientierten Ansatzes in Gang gesetzt. Neue Herausforderungen brachte dann die Wiedervereinigung Deutschlands mit sich, insbesondere durch die Einführung des Schulfachs LER in Brandenburg. Unterdessen geht die Diskussion um die Einführung von islamischem Religionsunterricht an deut-schen Schulen weiter, diesem wird insbesondere im Blick auf die Integration der Muslime ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Allgemein wird zu klären sein: Soll der Reli-gionsunterricht weiterhin ein selbstverständlicher Bestandteil des schulischen Lebens sein, oder stellt er ein Relikt aus einer Zeit enger Verbindung von Kirche und Staat dar? Was kann er zum friedlichen Miteinander in einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft beitragen? Gibt es Unterrichtsmodelle, die Dialog und Verständigung tatsächlich wie gewünscht fördern?

Vor diesem Hintergrund hat das Seminar zunächst die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts zum Gegenstand. Dann werden neuere Entwicklungen und aktuelle Probleme besprochen, insbesondere die Schulversuche, die auf die Einführung von islamischem Religionsunterricht abzielen. Eine Themenliste ist beigefügt. Das Seminar wendet sich an Studierende der Rechtswissenschaft (an Nebenfachstudierende jeweils nach Vereinbarung). Folgende Leistungsnachweise können erworben werden: Großer Grundlagenschein, Seminarschein und Schlüsselqualifikationen.

Die Veranstaltung findet an zwei bis drei Tagen gegen Ende des WS 2006/07 als Blockseminar statt.

Vorbesprechung: Dienstag, 31.10.2006, 12.15 Uhr, T2-239

Themen zum Seminar:

I. Der Religionsunterricht im Allgemeinen
1. Zur verfassungsgeschichtlichen Entwicklung
2. Rechtliche Vorgaben für den Religionsunterricht nach dem Grundgesetz
3. Reformfragen: Immer noch konfessionelle Bindung des Religionsunterrichts?

II. Alternativmodelle und Ersatzfächer
1. Biblischer Geschichtsunterricht in Bremen
2. "Religionsunterricht für alle" in Hamburg
3. Ethik/Philosophie als neues Schulfach
4. Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) in Brandenburg
5. Werteunterricht für alle in Berlin

III. Islamunterricht im Besonderen: Möglichkeiten und Probleme
1. Rechtliche Rahmenbedingungen für einen islamischen Religionsunterricht
a. Der Begriff der Religionsgemeinschaft i. S. d. Art. 7 Abs. 3 GG
b. Zur Selbstorganisation der Muslime als Ansprechpartner - aktuelle Fragen
2. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der öffentlichen Schule: Wie ist er bei zunehmender religiöser Vielfalt in Eltern- und Schülerschaft zu verdeutlichen?
3. Staatlicher Islamunterricht in Deutschland - Versuchsmodelle der Länder im Vergleich
a. Islamunterricht in Nordrhein-Westfalen
aa. Von der "Islamischen Unterweisung" zur "Islamkunde"
bb. Rechtsfragen zur heutigen Unterrichtspraxis
cc. Zur Situation des Islamunterrichts nach dem Urteil des BVerwG vom 23.02.2005
dd. Islamkunde auf dem Weg zum konfessionsorientierten Unterricht?
b. Islamunterricht in Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg
c. Alevitischer Religionsunterricht - eine Sonderregelung der Länder

Requirements for participation, required level

Persönliche Anmeldungen sind zwingend erforderlich. Anmeldungen per e-mail ausschließlich bei wiss. Mit. Frau Kimia Askari, kimiaaskari@web.de oder persönlich in Raum T7-120 (Sprechstunde dienstags 11 - 12 Uhr, Telefon 106-4387).

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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung (Enrollment until SoSe 2009) Meth/Grund B; Grundlagenschein gr.; Schlüsselqualifikationen Pflicht 1. 2. 3. 4. 5. 6. GS und HS
Studieren ab 50    

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