Allgemeines Verwaltungsrecht: 7 Wochen
Polizei- u. Ordnungsrecht: 3 Wochen
Kommunal- u. Baurecht: 5 Wochen
In dem Teil des Repetitoriums, der dem Allgemeinen Verwaltungsrecht gilt, werden auf der Grundlage einer knappen Wiederholung von Basiswissen examensrelevante Probleme aus diesen Rechtsgebieten vornehmlich in Fallbesprechungen behandelt. Daneben werden Bezüge zum Verfassungsrecht und Verwaltungsprozessrecht wiederholt.
Literatur: wird im Kurs bekannt gegeben
In dem Teil des Repetitoriums, der dem Polizei- und Ordnungsrecht gilt, werden auf der Grundlage einer knappen Wiederholung von Basiswissen examensrelevante Probleme aus diesen Rechtsgebieten vornehmlich in Fallbesprechungen behandelt.
Literatur:
Gusy: Polizei- und Ordnungsrecht, 8. Auflage 2011,
Pieroth/Schlink/Kniesel: Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Auflage 2010.
In dem Teil des Repetitoriums, der dem Kommunal- und Baurecht gilt, werden auf der Grundlage einer knappen Wiederholung von Basiswissen examensrele-vante Probleme aus diesen Rechtsgebieten vornehmlich in Fallbesprechungen behandelt.
Literatur:
Burgi, Kommunalrecht, in: Dietlein/Burgi/Hellermann, Öffentliches Recht in NRW, 3. Auflage 2009,
Hellermann, Baurecht, in: Dietlein/Burgi/Hellermann, Öffentliches Recht in NRW, 3. Auflage 2009.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Repetitorium | Wahl | 7. 8. | HS |