Die rechtliche Betreuung ist gedacht als staatliche Hilfestellung für Personen, die ihre Angelegenheiten allein nicht bzw. nicht mehr besorgen können. Sie ist ein vergleichsweise neues Rechtsinstitut, das erst 1992 eingeführt worden ist, und betrifft mittlerweile Millionen von Menschen: alte Menschen, oft dement, ebenso wie Behinderte, Sucht- und psychisch Kranke. Dabei wird der demographische Wandel der kommenden Jahren und Jahrzehnte für einen weiteren gesellschaftlichen Bedeutungszuwachs sorgen. Dem kann sich auch das Betreuungsrecht nicht entziehen, dass vielfältige juristische Fragen nahezu aller rechtswissenschaftlicher Teildisziplinen aufwirft. Ausgewählten zivilrechtlichen Problemen des Betreuungsrechts soll in diesem Seminar, das als Blockveranstaltung zum Semesterende stattfindet, nachgegangen werden.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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| Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Schlüsselqualifikationen; Meth/Grund B; Grundlagenschein gr. | Wahl | 5. 6. | HS |