Um eine Streitigkeit zu "erledigen", kann der Weg vor ein Gericht gewählt werden. In vielen Fällen werden Streitigkeiten jedoch außergerichtlich einer Einigung zugeführt. Oftmals sind die streitenden Parteien sogar verpflichtet, vor einer Klageerhebung zunächst eine außerge-richtliche Einigung zu versuchen.
Die Veranstaltung beschäftigt sich mit Anwendungsbereichen der außergerichtlichen Streit-beilegung, möglichen Gestaltungsformen und den Bereichen der verfahrensrechtlichen Not-wendigkeit des Versuchs einer außergerichtlichen Einigung.
Daneben werden auch die wichtigsten "Stationen" eines Zivilprozesses diskutiert. Hierbei kommt es vor allem auf die Möglichkeiten des Einsatzes zivilprozessualer Reaktionsmittel durch den Anwalt an.
Nach einem Vergleich der Wege, die der Zivilprozess und die außergerichtliche Streitbeilegung eröffnen, sollen die jeweiligen Vor- und Nachteile diskutiert sowie hinterfragt werden, wie ein möglichst optimaler Einsatz aussehen kann.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period | |
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weekly | Fr | 10-12 | V2-200 | 16.10.2006-09.02.2007 | am 26.01.2007 in D2-152 |
Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Enrollment until SoSe 2009) | SPB 1: Priv.Rechtsgest.; EG Verf-u.InsR | Wahlpflicht | HS |