Ein neues Gespenst geht um im Strafrecht. Es ist das Gespenst des "Feindstrafrechts". Was aber ist "Feindstrafrecht"? Wer sind "Feinde"? Terroristen oder Autobahnraser? Kinderschänder oder Korruptionsbanker? Neonazis oder der Vorstand von Juventus Turin? Und: Wenn es "Feinde" geben sollte, wie behandelt man "Feinde"? Schickt man sie vor die "Stadttore", die es nicht mehr gibt? Wirft man sie den Löwen vor oder sperrt sie an geheimen Orten weg? Dürfen "Feinde" gefoltert werden oder unterzieht man sie einer "SRB" (= Selbstverschuldete Rettungsbefragung - so der aktuellste Formulierungsvorschlag für moderne Folter)? Fragen über Fragen. Stellungnahmen von Politik und Strafrechtswissenschaft werden unübersichtlich; das gilt auch für die gegenwärtige Medienberichterstattung. Es scheinen sich offensichtlich unversöhnliche Lager gegenüber zu stehen, wenn es darum geht, "gute" und "böse" Menschen und entsprechend verschiedene Strafrechtssysteme ausfindig zu machen. Der Rechtsstaat ist herausgefordert. Fragen, die sich insbesondere im Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen stellen, werden im Seminar aufgeworfen und es soll der Versuch unternommen werden, Antworten auf diese Fragen zu finden. Ansätze für mögliche Antworten ergeben sich nicht nur aus Grundrechtsgarantien der Verfassung, aus internationalem Völkerrecht und nicht nur aus einem nationalen materiell-rechtlichen Strafrecht; auch kriminologische Ansätze und vor allem strafverfahrensrechtliche Sichtweisen werden im Seminar diskutiert und anhand einzelner Themen vorgestellt.
Die Veranstaltung findet an zwei bis drei Tagen als Blockseminar Ende Januar/Anfang Februar 2007 statt. Persönliche Anmeldungen am Lehrstuhl sind zwingend erforderlich; eine "Anmeldung" über das elektronische Vorlesungsverzeichnis reicht nicht aus. Es werden ab sofort in U 8 - 239, Sekretariat Frau Bauch bzw. bei wiss. Mitarbeiter Damir Böhm in U 8 - 240 entgegen genommen; dort kann man sich auch über die Seminar-Themen informieren und in eine Themenliste eintragen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar ist zunächst die Übernahme eines Referats, einer schriftlichen häuslichen Bearbeitung des Themas sowie die aktive Teilnahme am Seminar und an den geführten Diskussionen.
Folgende "Scheine" können erworben werden: Großer Grundlagenschein; Seminarschein; im Ergänzungsgebiet zum Schwerpunktbereich "Kriminalwissenschaften" und im Ergänzungsgebiet zum Schwerpunktbereich "Strafverfahren und Strafverteidigung" kann eine Schwerpunkthausarbeit geschrieben werden; außerdem können "Schlüsselqualifikationen" erworben werden.
Eine Vorbesprechung zum Seminar findet statt am 26. Oktober 2006, 16.00 c.t. in U 8 - 207 (HA Strafrecht) statt.
persönliche Anmeldung am Lehrstuhl erforderlich.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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einmalig | Do | 16-18 | U8-207 | 26.10.2006 | Vorbesprechung |
Block | Block | 08.01.-09.02.2007 | Termin wird bekannt gegeben. |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 8: ZusatzVst.; SPB 9: ZusatzVst. | Wahl | HS | |||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Meth/Grund B; Grundlagenschein gr.; Schlüsselqualifikationen | Wahlpflicht | 1. 2. 3. 4. 5. 6. | HS |