"Die Verwaltungsrechtspflege hört auf; über alle Rechtsverletzungen entscheiden die Gerichte". Diese Forderung der Paulskirchen-Verfassung von 1849 gilt als Meilenstein auf dem Weg zur Begründung einer unabhängigen Verwaltungsgerichtsbarkeit auf deutschem Boden. Was daraus geworden ist, soll in dieser Veranstaltung von einem Praktiker anhand authentischer Fälle vermittelt werden. Da öffentlich-rechtliche Fälle mit prozessualem Einschlag weiterhin Konjunktur bei den Prüfungsämtern haben, gilt das Augenmerk sowohl der Erarbeitung des erforderlichen Fachwissens als auch der Systematik der Fallbearbeitung.
Neben examensrelevanten Standardthemen wie Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs, klagearten, Vorverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, gerichtlicher Prüfungsumfang und gerichtliche Entscheidungen (§ 4c Nr 5 JAO) werden auch aktuelle Fragen wie die Zusammenlegung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit, der Wegfall des Vorverfahrens, der elektronische Rechtsverkehr und die Streitschlichtung durch gerichtliche Mediation angesprochen.
Hufen, Friedhelm, Verwaltungsprozessrecht, 5. Aufl. 2003
Schmidt, Rolf, Verwaltungsprozessrecht, 8. Aufl. 2004
Weitere Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul ÖffR B | Pflicht | 4. | GS |