Der Begriff der Akzeptanz ist in der wissenschaftlichen Diskussion nicht nur relativ jungen Ursprungs, sondern er ist darüber hinaus bis heute bemerkenswert unterbestimmt geblieben. Schon 1986 war auf dem damaligen Deutschen Soziologentag von einer „Krise der Akzeptanzforschung“ gesprochen worden. Wenig später diagnostizierte Doris Lucke einen allgemeinen „Begriffsnotstand“. Der Begriff zeichnet sich durch die „theoretische Niveaulosigkeit eines Modeworts“ aus (Doris Lucke 1995). Gleichzeitig hat er hat nicht nur im Alltag eine bemerkenswerte Reichweite. Auch in der Wissenschaft scheint er nahezu ubiquitäre Verbreitung gefunden zu haben. Die Akzeptanz der Demokratie und des Wohlfahrtsstaates, der sozialen Sicherungssysteme, technologischer Innovationen, infrastruktureller Großprojekte von der Atomkraft über die Gentechnologie bis hin zur Bundesverkehrswegeplanung, von neuen Flughäfen oder Bahnhöfen, ebenso wie der Migrations , Klima- oder Sicherheitspolitik scheint ein Problem zu sein, das in der Wissenschaft auf vielfältige Weise reflektiert wird.
Damit besitzt der Begriff der Akzeptanz vor allem eine zeitdiagnostische Relevanz und erfordert letztlich noch eine systematische begriffliche Aufarbeitung. Die Rechtssoziologie hat sich dem Thema „Akzeptanz“ vor allem auf der Grundlage von Theorien der Entscheidung, der faktischen Entscheidungsabnahme und der empirischen Normgeltung gewidmet. Das Seminar zeichnet einen solchen thematischen Zugang nach.
Das Seminar findet zunächst online statt und wird je nach aktueller Lage ggf. während des Semesters auf Präsenz umgestellt.
Lucke, Doris (1995), Akzeptanz. Legitimität in der Abstimmungsgesellschaft. Opladen: Leske+Budrich.
Luhmann, Niklas (1972) Rechtssoziologie. 2 Bde. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.
Luhmann, Niklas (2008[1969]). Legitimation durch Verfahren. Frankfurt/M.: Suhrkamp.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Di | 14-16 | ONLINE | 11.10.2021-04.02.2022 |
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Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
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30-M29 Fachmodul Recht und Regulierung | Seminar 1 oder Vorlesung mit Übungsanteil | Studienleistung
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Seminar 2 | Studienleistung
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- | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
Mindestens 6 Exzerpte/Kommentare (Details siehe Lernraum)