Was Wahrheit sei und wie Wissen definiert werden könne sind zwei Fragen, die von der Antike an bis heute die philosophische Debatte herausfordern. Beide hängen miteinander zusammen, sofern wir danach
fragen, ob Wissen immer Wahrheit voraussetzt (ob Wissen /faktiv /ist).
Wenn wir etwas wissen und es stellt sich später als falsch heraus:
handelte es sich dann ursprünglich überhaupt um Wissen? Falls nicht: hat dann jemals jemand irgendetwas gewusst, das über definitorische Wahrheiten hinausging?
In diesem Seminar werden wir uns mit den Begriffen der Wahrheit, des Wissens und deren Zusammenhang beschäftigen. Wir werden dabei von den nach wie vor hochaktuellen klassischen Definitionen ausgehen, uns aber
vor allem in die von Edmund Gettier mit seinem berühmten dreiseitigen(!) Aufsatz „Is justified true belief knowledge?“ angestoßene Debatte einarbeiten und auch neueste Ansätze kennen lernen.
BA-Studiengang: Abschluss des ersten Studienjahres.
- Thomas Grundmann: Analytische Einführung in die Erkenntnistheorie. De Gruyter, Berlin 2008.
- Peter Bieri: Analytische Philosophie der Erkenntnis, Frankfurt/Main 1987. (hierin zahlreiche Primärtexte in deutscher Übersetzung)
- Ein elektronischer Reader mit Primärtexten wird zu Beginn des Seminars zur Verfügung gestellt.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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History, Philosophy and Sociology of Science / Master | (Einschreibung bis SoSe 2014) | Hauptmodul 2 | Wahlpflicht | 2 | zusätzlich 4 LP für eine benotete Einzelleistung, 2 LP für eine unbenotete Einzelleistung HS | ||
Philosophie / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Kern- und Nebenfach | N6 HM TP ET | ||||
Philosophie (Gym/Ge als zweites U-Fach) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N6 HM TP ET | |||||
Philosophie (Gym/Ge fortgesetzt) / Master of Education | (Einschreibung bis SoSe 2014) | N6 HM TP ET | |||||
Politikwissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2009) | 3.4a; 3.4b |
Voraussetzung für die Vergabe von 2 Leistungspunkten (BA- und MA ed.-Studiengang) ist die regelmäßige und aktive Teilnahme sowie das Erbringen des schriftlichen oder mündlichen Beitrags im Umfang von maximal 1200 Wörtern für das Modulportfolio, auf dem die unbenotete Moduleinzelleistung beruht. Die Anforderungen für den Modulportfolio-Beitrag werden zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.