Die Vorlesung „Soziologie und Psychologie des Strafverfahrens“ unterscheidet sich von Ihren bisherigen Vorlesungen. Im Zentrum steht nicht Normwissen zum Straf- und Strafprozessrecht, sondern diese Rechtskenntnisse werden vorausgesetzt und nur noch partiell ergänzt. In der Vorlesung geht es stattdessen um die Vermittlung der nicht-dogmatischen Schlüsselqualifikationen und um interdisziplinäre Grundlagen des Strafprozesses.
Die nicht-dogmatischen Schlüsselqualifikationen sollen Sie auf Ihre spätere Berufstätigkeit vorbereiten. Es geht dabei um die Themen „Kommunikation und Interaktion im Strafverfahren“, „Mandantengespräch“, „Zeugenvernehmung“ (auch: Glaubhaftigkeitsbeurteilung von Zeugenaussagen) und „Plädoyer“. Diesbezüglich werden theoretische Grundlagen vermittelt, die für die spätere Praxis des Strafverfahrens und für ein besseres Verständnis der praktischen Rechtsfindung von Bedeutung sind; es besteht für Interessierte an Schlüsselqualifikationen darüber hinaus die Möglichkeit, einzelne praktische Tätigkeiten auch selbst spielerisch auszuüben, also bspw. ein Mandantengespräch zu gestalten, eine Zeugenvernehmung durchzuführen oder Plädoyers von Staatsanwälten bzw. Verteidigern zu halten (dazu gleich mehr unter „Schlüsselqualifikationen“).
Hinsichtlich der interdisziplinären Grundlagen des Strafrechts erhalten Sie Einblicke in die Rechtswirklichkeit des Strafverfahrens aus sozialpsychologischer und soziologischer Sicht. Ermöglicht wird dadurch eine wissenschaftliche Reflexion der Berufstätigkeit, was für ein wissenschaftliches Studium unerlässlich ist (in § 2 Abs. 1 JAG NRW und § 2 Abs. 2 S. 1 StudPrO 2020).
Die Vorlesungen im Wintersemester 2020/2021 stehen leider erneut im Zeichen von Corona. Das bedeutet, dass auch die Vorlesung „Soziologie und Psychologie des Strafverfahrens“ überwiegend in sozialer Distanz erfolgen wird.
Es werden wöchentliche Zoom-Konferenzen (mittwochs ab 12.00 Uhr) angeboten. Diese Konferenzen dienen der Rückkoppelung und Beantwortung aktueller Fragen. Sie sollen etwa 15 Minuten dauern; wenn es um die Erbringung von Schlüsselqualifikationen in sozialer Distanz geht, ggf. auch länger. Hinsichtlich der Erbringung von Schlüsselqualifikationen besteht für nicht beteiligte Studierende keine Teilnahmeverpflichtung.
Materialien zur Vor- und Nachbereitung der einzelnen Vorlesungen werden sukzessive im LernraumPlus zur Verfügung gestellt.
Speziell Schlüsselqualifikationen
Da sich Schlüsselqualifikationen nur schwer in sozialer Distanz vermitteln lassen, bringt das Probleme für eine Vorlesung unter Corona-Bedingungen mit sich, da § 6 Abs. 6, S. 3 StudPrO 2020 für die Bescheinigung einer Schlüsselqualifikation eine „eigenständige mündliche Studienleistung“ verlangt.
Derartige mündliche Leistungen können im Rahmen einer einmaligen Präsenzveranstaltung am 11. Dezember erbracht werden. Es geht dabei um das Thema „Plädoyer“. An dieser Veranstaltung können voraussichtlich 18 Studierende teilnehmen. Alle weiteren Interessenten an einer Schlüsselqualifikation haben diese „eigenständige mündliche Studienleistung“ in digitaler Form zu erbringen. Diesbezüglich sind Prüfungsleistungen per Zoom vorgesehen. Sie können im Zusammenhang mit den Themen „Mandantengespräch“, „Zeugenvernehmung“ sowie „Glaubhaftigkeitsbeurteilung“ erfolgen; es gibt darüber hinaus – sofern alle anderen Aufgaben vergeben sein sollten – die Möglichkeit, Schlüsselqualifikationen durch den mündlichen Vortrag von Lehrveranstaltungs-Protokollen zu erhalten.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | Schlüsselqualifikation; SPB 8 - Bereich 3 | Wahlpflicht | 7. |