Der erste Teil der ´Vorlesung gilt dem Kommunalrecht. Nach einer Einführung werden die Rechtsstellung der Gemeinden im Staat, die Binnenorganisation der Gemeinden, Handlungsformen und Instrumente der Gemeinden sowie die Kreise und weitere kommunale Träger behandelt. Im zweiten Teil wird das öffentliche Baurecht vorgestellt. Nach der Einführung werden die Bauleitplanung, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Einzelvorhaben, die Instrumente der Sicherung und Verwirklichung der Bauleitplanung, das materielle und das formelle Bauordnungsrecht sowie Probleme des Rechtsschutzes in bauaufsichtlichen Streitigkeiten behandelt. In beiden Vorlesungsteilen wird die systematische Darstellung durch einzelne Fallbesprechungen ergänzt.
Nach Abschluss der Vorlesung werden als Prüfungsleistungen eine Aufsichtsarbeit und eine Hausarbeit angeboten.
Die Vorlesung richtet sich primär an Studierende der Rechtswissenschaft im Hauptstudium. Ihr Gegenstand ist Teil des Pflichtfachstoffs der Ersten Prüfung im Besonderen Verwaltungsrecht („Kommunalrecht mit Ausnahme des Kommunalwahl- und Kommunalabgabenrechts“; Baurecht im Überblick“).
Angaben zu Beginn der Veranstaltung.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
|---|
| Modul | Veranstaltung | Leistungen | |
|---|---|---|---|
| 29-M71NF Öffentliches Recht II - Kommunal- und Baurecht Öffentliches Recht II - Kommunal- und Baurecht | Kommunal- und Baurecht | Studieninformation | |
| - | benotete Prüfungsleistung | Studieninformation |
Die verbindlichen Modulbeschreibungen enthalten weitere Informationen, auch zu den "Leistungen" und ihren Anforderungen. Sind mehrere "Leistungsformen" möglich, entscheiden die jeweiligen Lehrenden darüber.
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2023) / Staatsprüfung | ÖffR | Pflicht | 4. 5. | ||||
| Studieren ab 50 | |||||||
| Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler | Bei Gruppen ab drei Personen ist eine vorherige Anmeldung in der ZSB erforderlich. |