Begründungsversuche von Recht und Staat sollen von den SeminarteilnehmerInnnen in Bezug auf zwei Schwerpunkte untersucht werden. Erster Schwerpunkt: Der nationale, internationale und supranationale Zusammenhang des Folterverbots sowie seine Umgehung durch die Wirklichkeit einer Folterpraxis und die gegenwärtige Diskussion um die Relativierung des Folterverbots. Zweiter Schwerpunkt: Die kriminalwissenschaftliche Debatte um sog. „Feinde“ des Rechts. Kriminalpolitik und Strafrechtswissenschaft erklären sich unübersichtlich bzw. unversöhnlich. Fragen, die die SeminarteilnehmerInnen zu stellen haben, beschäftigen sich damit, ob wir heute aus der Sicht einer globalisierten Welt gegebenenfalls von unterschiedlichen Strafrechtssystemen ausgehen müssen und ob ein ohnehin fragiler Rechtsstaat möglicherweise an seinen eigenen Forderungen droht endgültig zu zerbrechen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar: Vortrag (max. 30 Min.) und schriftliche häusliche Bearbeitung des Themas sowie Beteiligung an den im Seminar geführten Diskussionen. Die Themenliste ist im Sekretariat bei Frau Bauch, U 8 – 239, erhältlich.
Persönliche Anmeldung zum Seminar: Die persönliche Anmeldung zum Seminar am Lehrstuhl, ebenfalls im Sekretariat, ist aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich; eine „Anmeldung“ über das elektronische Vorlesungsverzeichnis reicht nicht aus.
Vorbesprechungstermin: Dienstag, 19. Oktober 2010, 14.00 c.t. in U 8 – 207 (Handapparat Strafrecht).
Leistungen/Scheine: Folgende Leistungen können erbracht bzw. entsprechende Leistungsnachweise erworben werden: Seminarschein; Großer Grundlagenschein; Schlüsselqualifikation; im Ergänzungsgebiet zum Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“ (§ 43 Abs. 2 StudPrO) und im Ergänzungsgebiet zum Schwerpunktbereich „Strafverfahren und Strafverteidigung“ (§ 44 Abs. 2 StudPrO) kann eine Schwerpunktbereichs-Hausarbeit geschrieben werden.
Bielefeldt, Das Folterverbot im Rechtsstaat, 2004; Brugger, Darf der Staat ausnahmsweise foltern?, in: Der Staat 35 (1996), S. 67-97; Vom unbedingten Verbot der Folter zum bedingten Recht auf Folter?, in: JZ 2000, S. 165 ff.; Muňoz Conde, Über das „Feindstrafrecht“, 2007; González Cussac, „Feindstrafrecht. Die Wiedergeburt des autoritären Denkens im Schoße des Rechtsstaates, 2007; Donini, Das Strafrecht und der „Feind“, 2007; Jakobs, Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht, in: HRRS 2004 (Heft 3), S. 88 ff.; Trapp, Folter oder selbstverschuldete Rettungsbefragung?, 2006; Vormbaum (Hrsg.), Kritik des Feindstrafrechts, 2009.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | StrafR II | Wahlpflicht | 5. 6. | 3 | scheinfähig HS |
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Schlüsselqualifikationen | Wahlpflicht | 5. | HS | ||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Meth/Grund B; Grundlagenschein gr. | Wahlpflicht | 5. 6. 7. 8. | HS | ||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 8: ZusatzVst.; SPB 9: ZusatzVst. | Wahlpflicht | 7. | HS |