Die Vorlesung will in die Geschichte der verschiedenen Rechte der antiken Welt samt ihren Verbindungslinien einführen. Behandelt werden sollen die altorientalischen Rechte (Keil-schriftrecht), das altägyptische Recht, das hebräische Recht, das griechische Recht sowie das römische Recht und seine Ausbreitung im Mittelmeerraum. Abschließend soll ein Blick auf die byzantinische Rechtsgeschichte geworfen werden. Fremdsprachenkenntnisse sind nicht erforderlich.
Durch erfolgreiche Teilnahme an der Semesterabschlussklausur kann der kleine Grundlagenschein gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 StudPrO erworben werden.
Manthe, Die Rechtskulturen der Antike. Vom Alten Orient bis zum Römischen Reich, 2003
Wesel, Geschichte des Rechts, 3. Aufl. 2006
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Geschichte | Wahl | scheinfähig GS und HS | ||
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Meth/Grund A; Grundlagenschein kl. | Wahlpflicht | 1. 2. 3. 4. | GS und HS |