Das Seminar ist der Befassung mit Grundlagen, aktuellen Forschungsfragen sowie (klausur-)praktischen Anwendungsproblemen der Gleichheitssätze gewidmet. Gleichheitssätze - allen voran die Bestimmung des Art. 3 Abs. 1 GG - spielen seit je eine wichtige Rolle im Staats- wie im Verwaltungsrecht; in jüngerer Zeit nimmt ihre Bedeutung auch im Zivilrecht zu, erinnert sei hier nur an das AGG und seine Auswirkungen auf Materien wie das Arbeitsrecht oder das Mietrecht.
Im rechtswissenschaftlichen Studium kommen die Gleichheitssätze jedoch nicht selten zu kurz. Nur wenige fühlen sich bei der Prüfung etwa von Art. 3 Abs. 1 GG wirklich trittsicher. Viele Unsicherheiten und vermeintliche Sonderprobleme, die eher auswendig gelernt werden wollen als verstanden werden können, beruhen auf einer unzureichenden dogmatischen Modellierung der betreffenden Vorschriften.
Wenn man genauer hinsieht, entdeckt man indes, daß eine ganze Reihe von Sonderfragen (wie beispielsweise "Gleichbehandlung nur durch denselben Hoheitsträger" oder "keine Gleichheit im Unrecht") sich in einem rationalen Analyseraster (Prüfungsaufbau) recht zwanglos von selbst lösen. Man muß sich auf die vorgestellte Dogmatik einlassen; dann winkt aber ein deutlich vertieftes Verständnis, das auch konkrete Fallösungen - mit der h. M. verträglich - erleichtert.
Hilfreich sind Vorkenntnisse im Bereich der Grundrechte, des Verfassungs- und des Verwaltungsprozeßrechts. Notwendig ist aber nur Freude an und Lust auf Wissenschaft.
Es können entweder der Große Grundlagenschein oder eine Schlüsselqualifikation erworben werden, jeweils daneben ggf. ein Seminarschein.
Bitte zu jeder Seminarstunde mitbringen:
Simon Kempny/Philipp Reimer: Die Gleichheitssätze. Versuch einer übergreifenden dogmatischen Beschreibung ihres Tatbestands und ihrer Rechtsfolgen. Tübingen, Mohr Siebeck, 2012
ISBN: 978-3-16-152230-7, Preis: 29,00 € (die Verfasser werden am Verkaufserlös nicht beteiligt)
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | Grundlagenschein gr.; Meth/Grund B | Wahlpflicht | 5. 6. | HS |
Der wissenschaftliche Ertrag und damit Erfolg eines Seminars beruht auf der gemeinsamen Arbeit an den betrachteten Fragestellungen. Diese beruht in jeder Stunde auf einem einführenden Vortrag (Referat) und einer sich anschließenden Aussprache (Diskussion). Jeder Teilnehmer (welches Geschlechts auch immer, alle sind gleich willkommen) trägt durch ein Referat und aktive Teilnahme an den Diskussionen zum Gelingen bei.
Wird der Erwerb eines Grundlagenscheins angestrebt, bildet die schriftliche Leistung in Gestalt einer wissenschaftlichen Seminararbeit den Schwerpunkt der Bewertung. Diese soll einen Umfang von 20 bis 25 Seiten haben und kann nach näherer Vereinbarung in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Wintersemester innerhalb von vier Wochen angefertigt werden. In dem jeweiligen Seminartermin ist ein Impulsreferat von 15 bis 30 Minuten Dauer zu halten, das in die Thematik einführt. Dazu ist ein ein- bis dreiseitiges Thesenpapier mitzubringen.
Wird der Erwerb einer Schlüsselqualifikation erstrebt, steht die mündliche Leistung, die Vorstellung der erarbeiteten Ergebnisse oder Fragen, im Mittelpunkt. In dem jeweiligen Seminartermin ist ein wissenschaftlicher Fachvortrag von mindestens 20, höchstens 35 Minuten Dauer zu halten, wobei auf eine klare Gedankenführung, rhetorische Qualität und ansprechende Darbietungstechnik in besonderem Maße zu achten ist. Zusätzlich ist zum Termin ein Einführungspapier von vier bis fünf Seiten Länge mitzubringen, welches den Vortrag wissenschaftlich untermauern und begleiten soll.
An die Impulsreferate bzw. Fachvorträge schließt sich jeweils eine vertiefende Aussprache an, woran sich insbesondere der Referent/Vortragende engagiert beteiligen sollte.