Es handelt sich um eine zentrale Veranstaltung des Studiums im Bürgerlichen Recht. Die sechsstündige Veranstaltung führt den Grundkurs aus dem ersten Semester fort und ein in das Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse. Im Mittelpunkt steht das Recht der Leistungsstörungen und dessen Verknüpfung zum Besonderen Teil des Schuldrechts, insbesondere zum Kaufrecht einschließlich der Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufrechts. Hinzu kommt die Darstellung der Voraussetzungen von Vertragsauflösungsrechten, wie des Rücktritts- und Widerrufsrechts, samt des Rücktrittsfolgenrechts. Neben dem allgemeinen Schadensersatzrecht gehören zum Vorlesungsstoff weiterhin z. B. das Recht der Forderungsabtretung und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nach § 21 Abs. 2 der Studien- und Prüfungsordnung müssen für die Zwischenprüfung folgende Teilprüfungen erbracht werden:
„1. sieben Aufsichtsarbeiten (je 1 LP), nämlich a) drei Aufsichtsarbeiten aus dem Privatrecht (jeweils eine aus den Modulen Privatrecht A und Privatrecht B, die dritte wahlweise aus dem Modul Privatrecht C oder D),“
Das Modul A besteht im Privatrecht aus dem Grundkurs BGB Allgemeiner Teil und dem Grundkurs BGB Allgemeines Schuldrecht und vertragliche Schuldverhältnisse.
Dies führt dazu, dass Studierende, die nach dem 1. Fachsemester die Aufsichtsarbeit zum Grundkurs BGB bestanden haben, die geforderte Leistung aus dem Modul A bereits erbracht haben und sich oftmals nicht mehr dazu veranlasst sehen, an der Klausur zu dieser Vorlesung am Ende des Sommersemesters teilzunehmen Es wird vor diesem Hintergrund und aus gegebenem Anlass eindringlich davor gewarnt, den Gegenstand des im Sommersemester angebotenen Grundkurses zu unterschätzen. Die Veranstaltung behandelt – unabhängig von der Relevanz für die Zwischenprüfung im Modul A – Inhalte, mit denen sich der Studierende unbedingt intensiv auseinander setzen muss und die von zentraler Bedeutung für das erste und zweite juristische Staatsexamen sein werden.
Auch wenn das Modul A schon abgedeckt ist, darf man hier nicht auf Lücke setzen!
Dirk Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 7. Auflage 2009, 25,90 €
Dirk Looschelders, Schuldrecht Besonderer Teil, 4. Auflage 2010, 25,90 €
Hein Kötz, Vertragsrecht, 2009, 34 €
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mo | 12-14 | H1 | 12.04.-23.07.2010
nicht am: 19.04.10 / 24.05.10 / 19.07.10 |
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wöchentlich | Di | 8-10 | H1 | 12.04.-23.07.2010
nicht am: 20.04.10 / 25.05.10 / 20.07.10 |
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wöchentlich | Mi | 8-10 | H1 | 12.04.-23.07.2010
nicht am: 14.04.10 / 28.04.10 / 05.05.10 / 19.05.10 / 26.05.10 / 09.06.10 / 23.06.10 / 21.07.10 |
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einmalig | Fr | 8-10 | H7 | 16.04.2010 | Ersatztermin für den 14.04.2010 |
wöchentlich | Fr | 8-10 | H7 | 03.05.-16.07.2010
nicht am: 14.05.10 / 28.05.10 / 04.06.10 / 18.06.10 |
Ersatztermine |
einmalig | Fr | 8-10 | AUDIMAX | 18.06.2010 | Ersatztermin für den 19.05.2010 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | PrivR II | Pflicht | 5. 6. | 9 | scheinfähig nur alte StudO HS |
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul PrivR A | Pflicht | 2. | GS | ||
Studieren ab 50 | |||||||
Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler |