Auch nach Feststellung eines Anspruchs im Erkenntnisverfahren (Zivilprozess) hat der Anspruchsinhaber sein eigentliches Ziel oftmals noch gar nicht erreicht: die tatsächliche Durchsetzung seines Anspruchs (Geldzahlung, Herausgabe, Räumung etc.). Das Selbsthilfeverbot steht einer eigenmächtigen Durchsetzung entgegen. Vielmehr müssen staatliche Organe in einem besonderen Verfahren eingeschaltet werden. Regelungen dazu enthalten für die sogenannte Einzelzwangsvollstreckung das 8. Buch der ZPO sowie das Zwangsversteigerungsgesetz. Hiermit wird sich die Veranstaltung in erster Linie befassen. Sie will aber auch in die Gesamtvollstreckung, also in das Insolvenzrecht, einführen.
Aufgezeigt wird auch die besondere Rolle einzelner Problematiken für die Praxis und ihre Verbindung zu anderen Rechtsgebieten.
Veranschaulicht werden soll die Erarbeitung der Vollstreckungsabläufe anhand zahlreicher Fälle.
Begleitend zu den einzelnen Terminen wird den Studierenden ein umfangreiches Skript mit weiterführenden Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen zur Verfügung gestellt. In das Skript sind Wiederholungs- und Vertiefungsfragen integriert. Im Verlauf der Veranstaltung werden zudem auch umfangreichere Fälle ausgegeben, anhand derer die Falllösung im Zwangsvollstreckungsrecht geübt werden kann.
Die Veranstaltung ist Pflichtfach im Hauptstudium nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 e) StudPrO 2007.
In der Veranstaltung wird eine Klausur nach § 28 Abs. 2 Nr. 1 StudPrO 2007 angeboten.
Weiterführende Literatur wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Mo | 14-16 | H15 | 12.10.2009-05.02.2010
nicht am: 28.12.09 / 04.01.10 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul PrivR E | Pflicht | 5. 6. | HS |