Gegenstand der Vorlesung ist das bundesdeutsche Einkommensteuerrecht, wie es (weitgehend) im Einkommensteuergesetz (EStG) kodifiziert ist. Ein rationales Steuersystem knüpft die Belastung der Bürger und Unternehmen grundsätzlich an deren finanzielle Leistungsfähigkeit. Diese kann sich in Erwerb, Innehaben und Ausgeben von Vermögen ausdrücken. Die Einkommensteuer belastet den Erwerb von Vermögen durch natürliche Personen. Sie ist, nach Aufkommen gerechnet, neben der Umsatzsteuer eine der beiden wichtigsten Steuern in der Bundesrepublik. Außerdem ist sie nach ihrer Rolle in der wissenschaftlichen Befassung einschließlich des akademischen Unterrichts die "Königin der Steuern". So sind etwa das Körperschaft- und das Gewerbesteuerrecht ohne einkommensteuerliche Kenntnisse nicht zu verstehen, da die einschlägigen Gesetze in wesentlichen Fragen auf das Einkommensteuerrecht verweisen.
Nicht zuletzt ist das Einkommensteuerrecht der Teil des Steuerrechts, der ganz praktisch im Leben vieler Studierender bereits eine Rolle spielt. So wird auch die Frage besprochen, wie Aufwendungen für das eigene Studium steuerrechtlich zu würdigen sind.
Birk/Deses/Tappe, Steuerrecht, 20. Aufl., 2017, § 5
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Do | 14-16 | U2-135 | 09.04.-20.07.2018
nicht am: 10.05.18 / 31.05.18 / 19.07.18 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2012) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis WiSe 19/20) | SPB 2: ZusatzVst.; EG SteuerR; SPB 4: ZusatzVst. | Wahl | 7. 8. | HS |