Die Vorlesung Europäisches Reiserecht richtet sich an alle Studierenden, die Grundkenntnisse im Pauschalreise-, Eisenbahn- und Luftverkehrsrecht erwerben möchten. Wer eine Reise tut, macht regelmäßig nicht vor deutschen Grenzen halt. Deshalb betrifft das Reiserecht vielfach internationale Sachverhalte. Die Veranstaltung dient infolgedessen nicht nur dem Ziel, die §§ 651a ff. BGB aus der heimischen Rechtsordnung vorzustellen, sondern auch das Zusammenspiel von Gemeinschafts-, Konventions- und nationalem Recht aufzuzeigen. Insofern stellt die Vorlesung ebenso ein Zusatzangebot des SPB 3 International Trade dar. Im Rahmen des Pauschalreiserechts geht es etwa um die Fragen: Besteht nach einer Tsunami-Flutwelle ein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt? Haftet ein Reiseveranstalter bei Terroranschlägen wie auf Djerba? Sind Sie verpflichtet, einen kurzfristig von Ihrem Reiseveranstalter erhobenen Kerosinzuschlag zu bezahlen? Im Luftverkehrsrecht wird insbesondere die am 17. Februar 2005 in Kraft getretene "Denied Boarding"-Verordnung der EG erörtert. Dabei soll untersucht werden, ob Ihnen Ansprüche aus diesem Sekundärrechtsakt auch dann zustehen, wenn Sie beispielsweise mit easyJet, Ryanair oder HLX zu "Taxipreisen" fliegen.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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| Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | WFG 1 Zivilrecht; WFG 3 Wirtschaftsrecht | Wahl | HS | |||
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 3: Int. Handel.; EG Priv-u.VerfR | Wahl | HS |