Wer wissen will, was nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im Beratungszimmer der Richter wirklich geschieht, ist in dieser Veranstaltung fehl am Platz; derartige Vorgänge unterliegen strikter Geheimhaltung (§ 45 DRiG).
Im Übrigen wird der Vorhang der Verwaltungsgerichtsbarkeit aber weit geöffnet: Geboten werden 90 Minuten gepflegter Nachmittagsunterhaltung. Vielleicht nicht immer so turbulent wie in mancher TV-Gerichtsshow, dafür aber geprägt durch authentische Fälle. Von einem Praktiker für alle, die nicht nur an der Theorie interessiert sind.
Dass dabei die examensrelevanten Standardthemen wie Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs, Klagearten, Vorverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, gerichtlicher Prüfungsumfang und gerichtliche Entscheidungen (§ 4 c Nr. 5 JAO) nicht zu kurz kommen, versteht sich von selbst. Prozessual eingekleidete Konstellationen haben nach wie vor Konjunktur bei den Prüfungsfällen im öffentlichen Recht. Im Vordergrund der Vorlesung, die durch thematisch abgestimmte Arbeitsgemeinschaften begleitet wird, steht deshalb immer auch die Methodik der Fallbearbeitung.
Eine Semesterabschlussklausur als Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortgeschrittenenübung wird angeboten.
Hufen, Friedhelm: Verwaltungsprozessrecht, 5. Aufl. 2003
Schmidt, Rolf: Verwaltungsprozessrecht, 8. Aufl. 2004
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
|---|---|---|---|---|---|
| wöchentlich | Do | 14-16 | unveröffentlicht | 11.04.-22.07.2005 |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Öffentl. Recht (VV); Modul ÖffR B | Pflicht | 3. 4. | GS |