291013 Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht/ Rechtsdurchsetzung im Privatrecht (V) (SoSe 2005)

Kurzkommentar

Inhalt, Kommentar

Rechte dürfen grundsätzlich nicht im Wege der Selbsthilfe durchgesetzt werden. Der Staat mit seinem Gewaltmonopol hat die Durchsetzung zu gewährleisten. Erst nach Feststellung eines Anspruchs im Erkenntnisverfahren (Zivilprozess) kann die Zwangsvollstreckung nach dem 8. Buch der ZPO und nach dem ZVG beginnen. Mit Voraussetzungen und Arten der Einzelzwangsvollstreckung wird sich die Veranstaltung zunächst beschäftigen, um sich dann der Gesamtvollstreckung (Insolvenz) zuzuwenden, in welcher die Befriedung der Gläubiger nicht im Wettlauf auf verwertbares Vermögen des Schuldners, sondern "gemeinschaftlich" durch einen Verwalter geschieht. Insgesamt ist in der Veranstaltung nicht nur die systematische Erfassung des Stoffes beabsichtigt, sondern auch die Einbeziehung zahlreicher Fälle und Muster aus der Praxis.

Literaturangaben

Wird in der Veranstaltung bekannt geben.

Lehrende

Termine ( Kalendersicht )

Rhythmus Tag Uhrzeit Format / Ort Zeitraum  
wöchentlich Di 12-16 unveröffentlicht 11.04.-22.07.2005

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Fachzuordnungen

Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2003) Privatrecht (VV) Pflicht 5. 6.  
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2009) SPB 1: Priv.Rechtsgest.; EG Verf-u.InsR Pflicht 4. 5. HS

Keine Konkretisierungen vorhanden
Kein E-Learningangebot vorhanden
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Letzte Änderung Grunddaten/Lehrende:
Freitag, 11. Dezember 2015 
Letzte Änderung Zeiten:
Mittwoch, 15. Dezember 2004 
Letzte Änderung Räume:
Montag, 7. Februar 2005 
Art(en) / SWS
Vorlesung (V) / 3
Einrichtung
Fakultät für Rechtswissenschaft
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