Die Veranstaltung wendet sich an Studierende aller Semester sowie an bereits Examinierte, auch an solche ohne besondere rechtshistorische Ambitionen. Sie kann auch als Ergänzung der im Sommersemester ebenfalls angebotenen Vorlesung „Römisches Recht“ besucht werden. Lateinkenntnisse sind nicht unbedingt erforderlich.
Durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Semesterabschlussklausur kann der kleine Grundlagenschein gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 StudPrO und wahlweise durch eine Hausarbeit der Leistungsnachweis gem. § 28 Abs. 2 Nr. 3 StudPrO (großer Grundlagenschein) erworben werden. Durch die Übernahme eines Kurzvortrages kann eine Bescheinigung über den Erwerb einer Schlüsselqualifikation gem. §§ 2 Abs. 3, 16, 49 Abs. 1 Nr. 4 StudPrO erworben werden.
Literatur:
Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 19. Aufl. 2008
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
|---|
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Wahl | 1. 2. 5. 6. | GS und HS | ||
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Grundlagenschein gr.; Grundlagenschein kl.; Meth/Grund A; Meth/Grund B; Schlüsselqualifikationen | Wahlpflicht | 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. | GS und HS |