Die europäische Rechtsangleichung schreitet rasch voran. Selbst in den examensrelevanten Kerngebieten etwa des Schuldrechts finden sich kaum noch "gemeinschaftsrechtsfreie" Bereiche. Die Vorlesung gibt vor allem eine praktische Anleitung zum Umgang mit der neuen Rechtsmasse, zum Erkennen des europäischen Einflusses, zum Auffinden der maßgeblichen Richtlinien, Verordnungen und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, zur Methode der "richtlinienkonformen Auslegung" und zur Interpretation der einschlägigen Urteile. Dabei soll auch im Rahmen eines Multimedia-Einsatzes eine Einführung in die Arbeit mit den für das Europäische Privatrecht unverzichtbaren Datenbanken gegeben werden. Wichtiger Hinweis für Studierende, die sich für die Wahl des Schwerpunktbereichs 3 ? Internationaler Handelsverkehr interessieren: Es empfiehlt sich, diese Veranstaltung vor dem Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums zu besuchen.
Pflichtfach im Grundstudium nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 b StudO 2003. Es besteht die Möglichkeit eine Aufsichtsarbeit nach § 21 Abs. 2 lit. StudO 2003 zu schreiben. Voraussetzung ist nach § 21 Abs. 3 StudO 2003 die rechtzeitige Anmeldung beim Prüfungsausschuss, d.h. bis spätestens eine Woche vor dem Termin der Arbeit.
Literaturhinweise und Begleitmaterialien werden in der Vorlesung ausgegeben.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Datum | Uhrzeit | Format / Raum | Kommentar zum Prüfungstermin |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Profil:OrgVerbände; Europa | Wahlpflicht | 5. 6. | 3 | scheinfähig Voraussetzung: Privatrecht I; Öffentliches Recht I HS |
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul PrivR B | Pflicht | 2. 3. | scheinfähig GS |