Die wichtigsten Themen der Vorlesung sind das Deliktsrecht, das Recht der ungerechtfertigten Bereicherung und die Geschäftsführung ohne Auftrag. Diese Felder der Rechtsordnung sind dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zwei Personen ein Schuldverhältnis bestehen kann, ohne dass sie einen Vertrag geschlossen haben.
Beim Deliktsrecht geht es darum, ob jemand, der durch sein Handeln oder Unterlassen einen Schaden herbeigeführt hat, für diesen Schaden haften muss. Deliktsrecht wirkt dabei sowohl verhaltenssteuernd (es mahnt zur Vorsicht) als auch ausgleichend (der Geschädigte erhält Ersatz). Die Regeln zur ungerechtfertigten Bereicherung bestimmen, ob jemand einen Vermögenszuwachs, der ihm ohne Rechtsgrund zugeflossen ist, herausgeben muss. Geschäftsführung ohne Auftrag schließlich löst die entstehenden Rechtsfragen, wenn jemand, ohne vertragliche Grundlage, für einen anderen tätig wird.
Pflichtfach im Grundstudium nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 b StudO 2003. Es besteht die Möglichkeit eine Aufsichtsarbeit nach § 21 Abs. 2 lit. StudO 2003 zu schreiben. Voraussetzung ist nach § 21 Abs. 3 StudO 2003 die rechtzeitige Anmeldung beim Prüfungsausschuss, d.h. bis spätestens eine Woche vor dem Termin der Arbeit.
Literaturhinweise und Begleitmaterialien werden in der Vorlesung ausgegeben.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
|---|---|---|---|---|---|
| wöchentlich | Mo | 14-16 | unveröffentlicht | 11.10.2004-04.02.2005 |
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| Datum | Uhrzeit | Format / Raum | Kommentar zum Prüfungstermin |
|---|---|---|---|
| Dienstag, 1. Februar 2005 | 10-12 | H 7 |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Fam/ErbR; Profil:SoziPäd | Wahlpflicht | 5. 6. | 3 | scheinfähig Voraussetzung: Privatrecht I HS |
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul PrivR B | Pflicht | 3. | scheinfähig GS |