Die Vorlesung besteht aus zwei Teilen:
In der zweistündigen "Einführung in das Strafrecht" werden die unterschiedlichen Dimensionen des Strafrechts vorgestellt. Zunächst wird ein Einblick in die Realität des Strafverfahrens gegeben, um zu zeigen, wie die Praxis das Recht prägt und gestaltet (Prof. Dr. Barton). Dann wird in die wissenschaftliche Aufarbeitung des Phänomens der Kriminalität und der Strafrechtspflege durch Kriminologie (Prof.'in Dr. Bannenberg), Strafrechtsphilosophie (Prof.'in Dr. Harzer) und Strafrechtsgeschichte (Prof. Dr. Schild) eingeführt.
Thema der Vorlesung "Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil 1" (Prof.'in Dr. Velten) sind die allgemeinen Lehren des Strafrechts, d.h. die verschiedenen "Begehungsweisen" der Straftat (Vorsatz und Fahrlässigkeit, Vollendung und Versuch, Tun und Unterlassen) und die verschiedenen Stufen des Straftatbegriffs (Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuldhaftigkeit). Es werden die verschiedenen dogmatischen Konzeptionen in ihrer systematischen, ideellen und praktischen Bedeutung vermittelt und die Studierenden in das klassische Fallrepertoire eingeführt. Neben dieser zweistündigen Vorlesung finden Arbeitsgemeinschaften statt.
Leistungsnachweis: in Form einer Klausur möglich (Teilleistung der Zwischenprüfung), wobei Themen aus beiden Teilen dieser Veranstaltung zu behandeln sind.
Literaturhinweise: werden in der Veranstaltung vorgestellt. Zur einführenden Lektüre sei empfohlen: W. Naucke; Strafrecht: Eine Einführung. 10. Aufl. 2002 (Luchterhand).
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Datum | Uhrzeit | Format / Raum | Kommentar zum Prüfungstermin |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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| Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | StrafR I | Pflicht | 1. | 5.5 | scheinfähig GS |
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul StrafR A | Pflicht | 1. 2. | 4 | GS | |
| Studieren ab 50 |