Das Kolloquium dient der Vertiefung von Problemen des Verfassungsrechts, sowohl des Staatsorganisationsrechts wie auch der Grundrechte, anhand aktueller Entscheidungen insbesondere des Bundesverfassungsgerichts. Die Gerichtsentscheidungen sollen von den Teilnehmern/innen kurz dargestellt und kommentiert werden; anschließend findet eine allgemeine Aussprache statt. Ziel ist es, das Verständnis des Verfassungsrechts problemorientiert zu vertiefen und außerdem die Technik der Fallbearbeitung im Verfassungsrecht sowie sog. Schlüsselqualifikationen einzuüben.
Literaturangaben zu Beginn der Veranstaltung.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Fr | 10-12 | unveröffentlicht | 11.10.2004-04.02.2005 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Öffentl. Recht (VV) | Wahl | 5. 6. 7. | HS | ||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Modul ÖffR D | Wahl | 5. 6. 7. 8. | 2 | nicht scheinfähig HS |