Die Veranstaltung bietet einen Überblick über die theoretischen Grundlagen, die Geschichte, die Grundbegriffe und einige Forschungsfelder der Rechtssoziologie. Dabei soll insbesondere die systematische Position dieser Teildisziplin im soziologischen Denken von den Klassikern bis zur Gegenwart herausgearbeitet werden. Die Darstellung konkreter rechtssoziologischer Arbeitsfelder soll zu einer Vertiefung des Theorieverständnisses beitragen und die praktische Relevanz der behandelten Fragen deutlich machen.
Inhalt und Aufbau der Lehrveranstaltung werden von folgenden Themenkomplexen bestimmt: Allgemeine Rechts- und Normtheorie, Gesellschaftstheorie und Recht, Gerechtigkeitstheorien, Recht und Moral, Geschichte des sozilogische Denkens von Marx bis Luhmann, Recht als Kommunikationssystem, Funktion und Leistungen des rechts, Regulierung/Steuerung/Kontrolle/Konfliktregelung durch Recht, Alternativen zum Recht.
Ziel der Veranstaltung ist es, in der Auseinandersetzung sowohl mit den theoretischen Grundlagen als auch mit Resultaten der empirischen Forschung ein soziologisches Verständnis des Rechtssystems moderner Gesellschaften in seinen Grundzügen zu entwickeln.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Sozialwissenschaften / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2008) | KF: Indiv.Ergänzung | 2 | ||||
Soziologie / Diplom | (Einschreibung bis SoSe 2005) | 1.5.3 | Wahlpflicht | nicht scheinfähig (Hausarbeit gemäß § 9 Abs. 5 DPO 1997); (Teilnahmenachweis gemäß DPO 2002) GS | |||
Studieren ab 50 |