Die Vorlesung Rechtsvergleichung beschäftigt sich mit den Rechtsordnungen anderer Staaten. Sie verfolgt zwei Ziele. Zunächst soll ein grundsätzlicher Einblick in die großen Rechtsordnungen der Welt gegeben werden. Rechtsvergleichung ist aber auch ein wichtiger Verständniszugang für das eigene Recht. Erst im Vergleich der Strukturen und Lösungen des eigenen Rechts mit denen anderer Rechtsordnungen lässt sich die Wertrelativität jeden Rechts erkennen. Rechtsvergleichung kann auch ein interessantes Bildungserlebnis jenseits des Standardprogramms der juristischen Ausbildung wer-den. Vor allem aber vermitteln rechtsvergleichende Kenntnisse die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Juristen und Mandanten aus dem Ausland. Kenntnisse insbesondere der europäischen Fremdspra-chen sind nützlich, aber nicht Bedingung StudO 1997:Durch Anfertigen einer Hausarbeit kann ein Wahlfachschein in der Wahlfachgruppe Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (§ 3 Abs. 3 Nr. 8) erworben werden.StuPrO 2003:Pflicht-Schwerpunktbereichsveranstaltung (Schwerpunktbereich Nr. 3 ? Internationaler Handelsver-kehr/International Trade)
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Privatrecht (VV); WFG 8 Int. Privatrecht | Wahlpflicht | HS | |||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | SPB 3: Int. Handel.; EG Priv-u.VerfR | Wahl | 2 | HS |