Ziel der Veranstaltung ist, den Studierenden die Konfliktslage in Erbrechtsfällen und die Möglichkeiten ihrer außergerichtlichen Beilegung verständlich zu machen.
Anhand praktischer Fälle soll die Wahrnehmung der Interessen von Parteien, die in Erbrechtsstreitigkeiten verwickelt sind, und die Suche nach einem Interessenausgleich eingeübt werden. Aus dem Ergebnis der Bemühungen sollen Rückschlüsse auf eine von vornherein konfliktvermeidende Testamentsgestaltung gezogen werden. Die Teilnehmer übernehmen die Rolle von Anwälten der Streitbeteiligten.
Die Veranstaltung ist in erster Linie vorgesehen für Studierende, die den Schwerpunktbereich "Private Rechtsgestaltung und Prozessführung" (neue Ausbildung) bzw. das Wahlfach "Zivilrechtspflege" wählen. Es können aber auch Interessenten für andere Schwerpunktbereiche bzw. Wahlfächer teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme sind mindestens 4 Semester Jurastudium (d.h. Studienbeginn SS 2002 oder früher) und entweder Zulassung zum Schwerpunktbereichstudium oder Erwerb des großen BGB-Scheins.
Wegen der Begrenzung der Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung erforderlich. Die Liste, in die sich Interessenten bis zum 1. 4. 2004 eintragen können, liegt in Zimmer U 8 - 216 aus.
Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über den Erwerb der Schlüsselqualifikation "Verhandlungsführung".
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
|---|
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Privatrecht (VV); WFG 1 Zivilrecht | Wahl | scheinfähig HS | |||
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Privatrecht (VV); SPB 1: Priv.Rechtsgest.; Schlüsselqualifikationen | Wahl | scheinfähig HS |