a) Staatsorganisationsrecht
Ziel der Veranstaltung ist eine Wiederholung der wichtigsten materiellen und pro-zessualen Probleme des Staatsorganisationsrechts. Im materiellen Teil werden die allgemeinen Strukturprinzipien des Grundgesetzes, insbesondere das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip sowie die Bundessstaatlichkeit behandelt und die Staats-organe in ihrer Funktion und ihrem Zusammenwirken erörtert. Im prozessualen Teil geht es um die maßgeblichen Verfahrensarten des Verfassungsprozessrechts.
b) Europarecht
Ziel der Veranstaltung ist eine Wiederholung der Grundprinzipien des Gemein-schaftsrechts sowie zentraler Probleme im Verhältnis von nationalem und europäi-schem Recht. Vor allem werden die Grundfreiheiten behandelt, welche sich als ausgesprochen examensrelevant erwiesen haben.
c) Grundrechte
Der Grundrechte-Teil des Repetitoriums im Öffentlichen Recht behandelt ? auf der Grundlage einer knappen Wiederholung von Basiswissen zu den allgemeinen Grundrechtslehren und den Einzelgrundrechten - vornehmlich in Fallbesprechun-gen aktuelle, examensrelevante Probleme der Grundrechte unter Einbeziehung ver-fassungsprozessualer Fragen insbesondere der Verfassungsbeschwerde
d) Methoden und Materialien
Die Probleme werden anhand von Fällen klausurmäßig bearbeitet. Die Teilneh-mer/innen erhalten im Anschluss Lösungshinweise mit weiterführender Literatur und Rechtsprechung.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
|---|
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Öffentl. Recht (VV) | Wahl | ||||
| Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Repetitorium; Öffentl. Recht (VV) | Wahl | ||||
| Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Examin; Öffentl. Recht (VV); Repetitorium | Pflicht | 7. 8. | 10 | HS |