Die Vorlesung behandelt in der Hauptsache einen Teilausschnitt aus dem Besonderen Schuldrecht des BGB. Es sind die Schuldverhältnisse, die unabhängig von rechtsgeschäftlichem Handeln aus menschlichem Verhalten erwachsen. Dies sind namentlich Unerlaubte Handlungen, Ungerechtfertigte Bereicherung und Geschäftsführung ohne Auftrag. Da es sich um altüberlieferte hochtechnische Fachbegriffe handelt, darf man sich durch deren umgangssprachlichen Assoziationsgehalt nicht irreführen lassen. In das Umfeld des Rechts der Unerlaubten Handlungen gehören auch die durch Europa bescherte Produkthaftung und die Gefährdungshaftung für erlaubte Schadenrisikobehaftete Tätigkeiten wie z.B. Autofahren. Zum Lehrinhalt gehören auch Hinweise zu Arbeitstechnik und möglichen Inhalten der Abschlußklausur. Zu Überprüfung des Verständnisses werden in der Vorlesung auch Fragen an Hörer gestellt, die sich nicht auf Fragen von sich aus melden.Literatur und Termine werden in der Vorlesung bekannt gegeben und besprochen.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Fam/ErbR; Profil:SoziPäd | Wahlpflicht | 5. 6. | 3 | scheinfähig Semesterabschlussklausur; Voraussetzung: Privatrecht I HS |
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Privatrecht (VV) | Pflicht | 3. | scheinfähig GS | ||
Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung (STUDPRO 2007) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2009) | Privatrecht (VV); Modul PrivR B | Pflicht | 3. | 4 | Teilleistung der Zwischenprüfung möglich SAK+1LP GS |