Für die Dogmatik ist das Recht eine Normenordnung, die mit den "Auslegungsmethoden" aufgearbeitet und als ein System von Sollenssätzen dargestellt wird. Das Recht ist aber auch ein soziales Phänomen, das in den Verhältnissen der Menschen gelebt wird. Es entsteht hier (und wird Gesetz oder Urteil); es wird verwirklicht, angewendet, gebogen oder gebrochen (und wieder hergestellt); es wird weiterentwickelt, gestärkt oder geschwächt (und sogar außer Kraft gesetzt). Die Vorlesung geht auf die vielfältigen Strukturen dieses gesellschaftlichen Rechtslebens ein.
Hagen, Johann Josef; Soziologie für Juristen: eine Einführung in die spezielle Soziologie.
1. Aufl., Stuttgart 1997
Luhmann, Niklas; Rechtssoziologie. 3. Aufl., Opladen, 1987
Raiser, Thomas; Das lebende Recht: Rechtssoziologie in Deutschland. 3., überarb. Aufl., Baden-Baden, 1999
Rehbinder, Manfred; Rechtssoziologie 4., neu bearb. Aufl., München, 2000
Rottleuthner, Hubert; Einführung in die Rechtssoziologie. Darmstadt, 1987
Ryffel, Hans; Rechtssoziologie. Neuwied, 1974
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
|---|---|---|---|---|---|
| wöchentlich | Do | 14-16 | unveröffentlicht | 13.10.2003-06.02.2004 |
Verstecke vergangene Termine <<
| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
| Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Meth/Grund | Wahlpflicht | 1. 2. | 3.5 | scheinfähig GS |
| Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Methoden/Grundlagen (VV) | Pflicht | 5. 6. 7. 8. | HS |