291003 Rechtssoziologie (V) (WiSe 2003/2004)

Kurzkommentar

Inhalt, Kommentar

Für die Dogmatik ist das Recht eine Normenordnung, die mit den "Auslegungsmethoden" aufgearbeitet und als ein System von Sollenssätzen dargestellt wird. Das Recht ist aber auch ein soziales Phänomen, das in den Verhältnissen der Menschen gelebt wird. Es entsteht hier (und wird Gesetz oder Urteil); es wird verwirklicht, angewendet, gebogen oder gebrochen (und wieder hergestellt); es wird weiterentwickelt, gestärkt oder geschwächt (und sogar außer Kraft gesetzt). Die Vorlesung geht auf die vielfältigen Strukturen dieses gesellschaftlichen Rechtslebens ein.

Literaturangaben

Hagen, Johann Josef; Soziologie für Juristen: eine Einführung in die spezielle Soziologie.
1. Aufl., Stuttgart 1997

Luhmann, Niklas; Rechtssoziologie. 3. Aufl., Opladen, 1987

Raiser, Thomas; Das lebende Recht: Rechtssoziologie in Deutschland. 3., überarb. Aufl., Baden-Baden, 1999

Rehbinder, Manfred; Rechtssoziologie 4., neu bearb. Aufl., München, 2000

Rottleuthner, Hubert; Einführung in die Rechtssoziologie. Darmstadt, 1987

Ryffel, Hans; Rechtssoziologie. Neuwied, 1974

Lehrende

Termine ( Kalendersicht )

Rhythmus Tag Uhrzeit Format / Ort Zeitraum  
wöchentlich Do 14-16 unveröffentlicht 13.10.2003-06.02.2004

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Fachzuordnungen

Studiengang/-angebot Gültigkeit Variante Untergliederung Status Sem. LP  
Frauenstudien (Einschreibung bis SoSe 2015)    
Rechtswissenschaft / Bachelor (Einschreibung bis SoSe 2011) Nebenfach Meth/Grund Wahlpflicht 1. 2. 3.5 scheinfähig GS
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung (Einschreibung bis SoSe 2003) Methoden/Grundlagen (VV) Pflicht 5. 6. 7. 8. HS

Keine Konkretisierungen vorhanden
Kein E-Learningangebot vorhanden
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Hinweise:
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Letzte Änderung Grunddaten/Lehrende:
Freitag, 11. Dezember 2015 
Letzte Änderung Zeiten:
Montag, 30. Juni 2003 
Letzte Änderung Räume:
Mittwoch, 9. Juli 2003 
Art(en) / SWS
Vorlesung (V) / 2
Einrichtung
Fakultät für Rechtswissenschaft
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1070839