Für das Seminar werden aus den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zwei Anwaltsbüros gebildet, die im Laufe des Semesters in einem Zivilprozeß für den Kläger und den Beklagten tätig werden. Auch das Gericht ist zu besetzen.
Es geht allerdings nicht nur um die Prozeßführung in Zivilsachen und die Stellung des Rechtsanwalts im Zivilprozeß, vielmehr werden im Laufe des Rechtsstreits auch zahlreiche Fragen des Berufsrechts der Rechtsanwälte auftauchen und behandelt. Demgemäß haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den entsprechenden Themen Referate vorzubereiten, damit die sich stellenden Probleme von dieser Grundlage aus gelöst werden können.
Die Konzeption des Seminars ist in JURA 2000, 552 ff. dargelegt.
Innerhalb des Seminars findet einer Einheit zur Mediation, also einer sich in der Praxis verbreitenden Technik der Streitbeilegung, statt.
Durch Übernahme eines Referats und Teilnahme an den Seminarsitzungen bzw. Mitarbeit in den "Anwaltsbüros" und auf der Richterbank kann je nach Thematik der Wahlfachschein bzw. der Grundlagenschein nach der alten Studienordnung, aber auch der Grundlagenschein des Hauptstudiums nach der neuen Studienordnung erworben werden.
Da Grundkenntnisse im Zivilprozeß erwartet werden, richtet sich das Seminar vornehmlich an TeilnehmerInnen ab dem 5. Fachsemester.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period |
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Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Enrollment until SoSe 2003) | Privatrecht (VV) | Wahlpflicht | ||||
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Enrollment until SoSe 2003) | WFG 1 Zivilrecht; Grundlagenschein; Grundlagenschein gr.; Methoden/Grundlagen (VV) | Wahl | 7. 8. |