Im Mittelpunkt der Vorlesung steht das römische Privatrecht als Vorläufer des auf dem europäischen Kontinent und in weiten Teilen der Welt geltenden Zivilrechts. Mitbehandelt werden neben dem Zivilprozeßrecht das Strafrecht, soweit es nicht in Gestalt des Deliktsrechts im römischen Recht ohnehin Privatrecht ist, sowie das Verfassungs- und das Verwaltungsrecht. Die historische Rechtsmaterie soll in ihrer mitunter funkelnden Fremdheit entfaltet werden, zugleich werden stets die Verbindungslinien zum modernen Recht gezogen. Vorbildlich ist noch heute für uns neben den Ergebnissen der römischen Juristen ihre Methode.
Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich. Durch eine Hausarbeit kann der Grundlagenschein (alte StudO) bzw. der Leistungsnachweis gem. § 46 Abs. 1 Nr. 4, § 20 Abs. 1 Nr. 4 StudPrO ("großer Grundlagenschein") erworben werden.
Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 17. Aufl. 2003
Eine umfangreiche Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben werden.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
|---|---|---|---|---|---|
| wöchentlich | Di | 12-14 | 13.10.2003-06.02.2004 | Raumänderung: T2-239 |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | 4. | GS | |||
| Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Methoden/Grundlagen (VV); Grundlagenschein gr. | Wahl | 4. 5. 6. 7. 8. | |||
| Studieren ab 50 |