Das Familienrecht ist im Wesentlichen im vierten Buch des BGB kodifiziert. Nach einem kurzen Überblick über das Rechtsgebiet liegt der Schwerpunkt im Eherecht. Dieses wird unterteilt in Eheschließung, Rechtswirkung der bestehenden Ehe (vor allem vermögensrechtliche Auswirkungen des gesetzlichen Güterstandes) und Eheauflösung. Danach folgen die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern. Die Vorlesung behandelt über die klassische Ehe hinaus auch das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie eingetragenen Lebenspartnerschaft.
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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| Frauenstudien | (Einschreibung bis SoSe 2015) | ||||||
| Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Fam/ErbR; Profil:SoziPäd | Wahlpflicht | 5. 6. | 3 | scheinfähig Voraussetzung: Privatrecht I HS |
| Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Privatrecht (VV) | Pflicht | 4. 5. |