Der neuen Juristenausbildung entsprechend stellen wir im Rahmen einer gemeinsamen Einführungsveranstaltung im ersten Semester zunächst unterschiedliche Betrachtungsweisen des Strafrechts vor. Alle Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer der Fakultät wirken an dieser Veranstaltung mit. Sie dient der grundlegenden Vorbereitung aller nachfolgenden Semester im Strafrecht. Wir werden jeweils ca. 3 bis 4 Wochen folgende Einheiten präsentieren: "Strafrechtsgeschichte" (Schild), "Kriminologie" (Bannenberg), "Strafverfahren" (Barton), "strafrechtliche Fallbearbeitung" (Verrel) sowie die "Einheit von materiellem und prozessualem Strafrecht" (Harzer).
1. Wie jedes Recht ist auch das Strafrecht ein geschichtliches Phänomen, das in seiner geltenden und lebendigen Gestalt in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft nur wirklich begriffen werden kann, wenn man es mit anderen (zeitlich früheren) Rechts- und Lebensweltkulturen vergleicht. Vor allem die Entwicklung seit 1945 lässt sich in vielem verstehen als Reaktion auf die Barbarisierung des (Straf-) Rechts im NS-Regime. Zugleich kann und soll der geschichtliche Blick für mögliche Gefahren, die dem so entstandenen rechtsstaatlichen Strafrecht durch neuere Entwicklungen des politischen Lebens drohen, sensibilisieren (Wolfgang Schild).
2. In dem Abschnitt "Kriminologie" werden Erscheinungsformen von Kriminalität und abweichendem Verhalten und Fragen nach den Ursachen von Kriminalität behandelt. Dabei geht es um Theorien der Kriminalitätsentstehung in Geschichte und Gegenwart, den aktuellen Wissensstand zur Kriminalitätsforschung und der Reaktionen auf Kriminalität. Methoden der Erkenntnisgewinnung und die Wechselbeziehungen von Kriminologie und Strafrecht, Strafverfahrensrecht sowie anderen Bezugsdisziplinen spielen eine Rolle und werden in den (späteren) Veranstaltungen Strafrechtliche Sanktionen, Jugendstrafrecht und Strafvollzug um die rechtlichen Aspekte der spezifischen Disziplinen ergänzt. (Britta Bannenberg).
3. Das ab dem 1. Juli 2003 geltende neue DRiG regelt, dass die Inhalte des Studiums die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit zu berücksichtigen haben (§ 5 Abs. 3 DRiG). Schon im Studium ist also das wissenschaftliche Fundament für die spätere Berufstätigkeit zu legen. In der Strafrechtspflege sind dies die Berufe des Strafrichters, Staatsanwalts und Verteidigers. In einem weiteren Ausbildungsmodul erfolgt dementsprechend eine Einführung in die Praxis des Strafverfahrens. Dabei sollen auch die Erkenntnisse der Nachbarwissenschaften (speziell der Rechtspsychologie und der Rechtssoziologie) behutsam herangezogen und die Bedeutung der nicht-dogmatischen soft skills für die Berufspraxis exemplarisch aufgezeigt werden (Stephan Barton).
4. Gegenstand der nächsten Vorlesungseinheit ist die Einführung in die Systematik des Allgemeinen und Besonderen Teils des Strafgesetzbuches (StGB). Im Vordergrund steht dabei die Vorstellung der dogmatischen Strukturen und Subsumtionstechniken, die bei der Bearbeitung strafrechtlicher Klausuren und Hausarbeiten erlernt und für ein erfolgreiches Examen beherrscht werden müssen. Zugleich erhalten die Studierenden einen Eindruck von den spezifischen Problemen und Fragestellungen, die sich bei der strafrechtlichen Würdigung eines Falles ergeben können und die den Reiz, zuweilen aber auch die Schwierigkeit dieses Rechtsgebiets ausmachen. (Thorsten Verrel).
5. Zum Abschluss der Veranstaltung wird rechtsstaatliches Strafrecht als "Einheit von materieller Straftat und Strafverfahren" vorgestellt. Kein strafrechtlicher Beruf kann ohne umfassende Kenntnis über die rechtliche Beurteilung einer Straftat auskommen und jede rechtliche Beurteilung einer Straftat muss ihre praktischen Folgen integrieren. Ausgehend vom strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzip wird das sogenannte "Straftatsystem"(= Straftat und Umgang mit dieser Straftat im Strafverfahren) anhand von zwei zentralen Beispielsfällen erläutert. Dies stellt gleichzeitig einen vorbereitenden Übergang zum darauf folgenden Sommersemester, "Grundkurs Strafrecht: Allgemeiner Teil" dar. (Regina Harzer).
Einführende Literatur: Wolfgang Naucke, Strafrecht - Eine Einführung, 10.Auflage, 2002.
Frequency | Weekday | Time | Format / Place | Period | |
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weekly | Di | 10-12 | Unpublished | 13.10.2003-06.02.2004 | |
weekly | Do | 10-12 | Unpublished | 13.10.2003-06.02.2004 |
Degree programme/academic programme | Validity | Variant | Subdivision | Status | Semester | LP | |
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Rechtswissenschaft / Bachelor | (Enrollment until SoSe 2011) | Nebenfach | Meth/Grund | Wahlpflicht | 1. 2. | 3.5 | scheinfähig GS |
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Enrollment until SoSe 2003) | Strafrecht (VV) | Pflicht | 1. 2. | |||
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