Der Ergänzungskurs Arbeits- und Sozialrecht beinhaltet im Rahmen des sozialrechtlichen Abschnitts die geschichtliche Entwicklung des Sozialversicherungsrechts, seine verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie die öffentlich- rechtlich gestalteten Vorsorgen gegen die Risiken Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Arbeitslosigkeit und Alter. Zudem werden das Recht der „Grundsicherung“ und das Arbeitslosengeld II besprochen. Der arbeitsrechtliche Abschnitt umfasst einen Einblick in das Betriebsverfassungsrecht, welches die Aufgaben und die Rechtsstellung des Betriebsrates und seiner Mitglieder sowie die Beteiligungsrechten des Betriebsrates beinhaltet, und beschäftigt sich mit dem Koalitions- und Tarifvertragsrechts (Abschluss, Inhalt, Auslegung und Anwendung von Tarifverträgen).
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft / Bachelor | (Einschreibung bis SoSe 2011) | Nebenfach | Profil:IndMng; Profil:OrgVerbände; Profil:SoziPäd; ArbR | Wahlpflicht | 5. 6. | 3 | scheinfähig HS |
Die mündliche Prüfung findet am 14. Juli 2009 ab 9 Uhr in S8- 146 statt.