Die Übung dient sowohl der Vermittlung methodischer Kenntnisse der Fallbearbeitung (Verfeinerung der Techniken zur Lösung von Gutachten zu den Straftatvoraussetzungen) als auch der Wiederholung klausurrelevanter Probleme aus dem Bereich der Vermögensdelikte und des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Die Übung baut insofern auf den vorangegangenen Vorlesungen Strafrecht I bis III auf. Ergänzend sollen einzelne strafprozessuale Fragestellungen in die Fall-Lösung einbezogen werden. Es wird deshalb empfohlen, parallel zur Übung die Vorlesung Strafverfahrensrecht I zu besuchen.
Die Teilnahme an der Übung setzt den Nachweis voraus
1. der erfolgreichen Teilnahme an zwei Semesterabschlussklausuren in thematisch unterschiedlichen Lehrveranstaltungen des Strafrechts und
2. einer erfolgreichen studienbegleitenden Hausarbeit im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht oder im Öffentlichen Recht.
Wessels/Hillenkamp, Strafrecht Besonderer Teil 2, 25. Aufl. 2002, Rengier, Strafrecht Besonderer Teil I, 5. Aufl. 2002, Kühl, Strafrecht AT, 4. Aufl. 2002; Wessels/Beulke Strafrecht AT, 32. Aufl. 2002.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum | |
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wöchentlich | Di | 10-12 | unveröffentlicht | 22.04.-31.07.2003 |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Strafrecht (VV) | Pflicht | 4. 5. | scheinfähig |