Das Baurecht gehört zu den Pflichtfächern im öffentlichen Recht. Es ist ein beliebter Prüfungsgegenstand, weil es sich gut mit Problemen des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Kommunalrechts und des Polizei- und Ordnungsrechts verzahnen lässt. Anders als das Polizei- und Ordnungsrecht und das Kommunalrecht ist das Baurecht gemäß § 4c Nr. 6 c) JAO nur "im Überblick" Prüfungsgegenstand. Die Vorlesung möchte den Gesetzestext ernst nehmen: Sie soll sich auf die grundlegenden Strukturen des Baurechts beschränken und diese anhand der typischen Fallkonstellationen durchgehen. Sie bietet dabei insbesondere Gelegenheit, das allgemeine Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht zu wiederholen und zu vertiefen. Das Raumordnungs- und das Straßenrecht gehören hingegen nicht zum Kanon der Pflichtfächer, sondern zur Wahlfachgruppe 6 (Staats- und Verwaltungsrecht). Sie werden entsprechen kürzer behandelt. Beide sind aber beliebte Aufhänger für verwaltungsrechtliche Prüfungsarbeiten und insoweit auch für Studierende anderer Wahlfachgruppen von Interesse.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | WFG 6 Staats-/Verw.-recht | Wahlpflicht | ||||
Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Öffentl. Recht (VV) |