Das Polizei- und Ordnungsrecht gehört nach § 4c Nr. 6 a) JAO zu den Pflichtfächern im öffentlichen Recht. Allgemeine polizei- und ordnungsrechtliche Kenntnisse werden in allen Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts benötigt (etwa im Bau-, Gewerbe- und Umweltrecht) und müssen daher sicher beherrscht werden. Die Vorlesung wird aus fünf Blöcken bestehen: Nach einem Grundlagenteil (Geschichte, Begriff, Strukturen, Rechtsquellen) werden die Aufgaben und Befugnisse der Polizei- und Ordnungsbehörden behandelt. Den Kern der Vorlesung bilden die Behandlung der Generalklausel und der Spezialbefugnisse. Ihrer Darstellung soll eine einheitliche, jeweils nach Begriff, rechtlicher Grundlage, formeller und materieller Rechtmäßigkeit, Schutzgut, Gefahr, Pflichtigkeit und Verhältnismäßigkeit unterscheidende Systematik zugrundegelegt werden. In einem letzten Teil behandelt die Vorlesung Regelungen über die Vollstreckung, die Kosten und den Schadensausgleich. Dabei wird jeweils weniger auf die Vermittlung von Detailkenntnissen als vielmehr auf das Verständnis der Grundstrukturen und die Fähigkeit zur Verwendung der erworbenen Kenntnisse in der Fallbearbeitung Wert gelegt.
Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
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Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Öffentl. Recht (VV) | Pflicht | 4. 5. | |||
Studieren ab 50 | |||||||
Umweltwissenschaften / Diplom | (Einschreibung bis WiSe 02/03) | Pflicht | 6. | HS |