Die Vorlesung behandelt das Römische Privatrecht sowie die Grundzüge des Strafrechts und des Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Entfaltung des klassischen Privatrechts von Personen- und Familienrecht über das Sachenrecht und Obligationenrecht bis hin zum Erbrecht. Durch Verbindungslinien zum geltenden deutschen und zum ausländischen Recht wird eine möglichst weitgehende Vernetzung und Systembildung angestrebt. Juristische Allgemeinbildung ist unabdingbar, um in der immer mehr zunehmenden Konkurrenz mit anderen europäischen Juristen bestehen zu können.
Durch Anfertigung einer Kurzhausarbeit kann ein Grundlagenschein erworben werden. Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich.
Behrends/Knütel/Kupisch/Seiler, Corpus Iuris Civilis, Die Institutionen, Text und Übersetzung, 2. Aufl. 1999; Kaser, Das Römische Privatrecht, 16. Aufl. 1992; Bürge, Römisches Privatrecht, Rechtsdenken und gesellschaftliche Verankerung, 1999. Zur Geschichte des röm. Rechts Kaser, Römische Rechtsgeschichte, 2. Aufl. 1967;
Dulckeit/Schwarz/Waldstein, Römische Rechtsgeschichte, 9. Aufl. 1995; Kunkel/Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 13. Aufl. 2001; Manthe, Geschichte des Römischen Rechts, 2000.
Eine umfangreiche Literaturliste wird in der Veranstaltung ausgegeben werden
| Rhythmus | Tag | Uhrzeit | Format / Ort | Zeitraum |
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| Studiengang/-angebot | Gültigkeit | Variante | Untergliederung | Status | Sem. | LP | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Methoden/Grundlagen (VV) | Wahl | 4. 5. 6. 7. 8. | |||
| Rechtswissenschaft (STUDO 1994 in der Fassung vom 6.7.1998) / Staatsprüfung | (Einschreibung bis SoSe 2003) | Grundlagenschein gr. | Wahlpflicht | scheinfähig | |||
| Studieren ab 50 |